Vorläufige Dokumentation:
"...im Zuge wiederholter Anfragen an das Bürgeramt Konstanz stellte sich heraus, dass in Bezug zum Bundespersonalausweis keine Rechtssicherheit gewährleistet wird. Gegenstand der Anfrage war, ob der BPA seinen Träger als natürliche Person identifiziert oder ob dies nicht zutrifft. Bestätigt wurde mir lediglich, dass der BPA an natürliche Personen herausgegeben wird, zuvor Genanntes fand jedoch keine Klärung. Da Bundespersonalausweise unter dieser Rechtsunsicherheit ausgestellt und herausgegeben werden, sowie Verstöße gegen das Personalausweisgesetz unter dieser Rechtsunsicherheit geahndet werden, erweist sich dies als ein unhaltbarer Zustand. Ich wende mich nun im Abhilfeinteresse an Sie, damit in dieser Frage eine entsprechende Ermittlung eingeleitet und eine Rechtssicherheit hergestellt werden kann. Der Sachverhalt wird beim Bürgeramt unter dem Zeichen BPA Sonnenkalb 01.hrf geführt."
(Zustellung 20.04.2016)
"am 20.04.2016 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Konstanz ein Abhilfegesuch („Rechtsunsicherheit Bürgeramt Konstanz“) eingereicht, jedoch bislang keinerlei Feedback hierzu erhalten. Ich möchte daher anfragen ob in dieser Sache bereits etwas unternommen wurde."
(08.05.2016)
Bezugnahme seitens der Staatsanwaltschaft Konstanz (Aktenzeichen 22 AR 272/16):
"das Verfahren wird eingestellt, weil dem angezeigten Sachverhalt ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht entnommen werden kann."
(09.05.2016)
Fortführung des Abhilfeinteresses:
"zunächst einmal möchte ich Ihnen für Ihre schriftliche Bezugnahme zu meiner Eingabe danken, welche nicht wie diese Abhilfe- sondern Straforientiert ist. Da seitens der Staatsanwaltschaft offenbar nur bei strafrechtlich relevantem Verhalten Handlungsbedarf wahrgenommen wird, an dieser Stelle eine entsprechende Ergänzung zu meiner Eingabe:
Die Einstellung des Verfahrens impliziert, dass die
Staatsanwaltschaft Konstanz das Bestehen einer Rechtsunsicherheit
wissentlich billigt und nicht von der Voraussetzung ausgeht, dass eine
staatlich bedingte Rechtslage für jeden, insbesondere für jene die es
betrifft, zureichend erkennbar sein muss. In diesem Fall betrifft es
sämtliche Bürger im Zuständigkeitsbereich des Bürgeramt Konstanz.
Bürger werden im Zusammenhang mit dem BPA in eine zu respektierende
Pflicht genommen, alleine darum schon ist es absolut inakzeptabel, dass
die zuständige Ausstellungsbehörde in dieser fundamentalen Rechtsfrage
ihre Verpflichtung zur Auskunft verletzt. Dieses konspirative Verhalten
gegenüber der Bürgerschaft in Bezug zur genannten Rechtsfrage, welche
sogar mit nur einem einzigen Wort (ja oder nein) Beantwortung finden
könnte, ist durch nichts zu rechtfertigen.
Dass der BPA an natürliche Personen herausgegeben wird und für
selbige auch einen Schutz impliziert, besagt nicht in Zwangsläufigkeit
dass der Besitzer eines BPA, die natürliche Person, in dem BPA ebenso
auch als natürliche Person definiert wird. Ohne Gewährleistung eines
einwandfrei rechtssicheren BPA (eindeutige Klarheit in der genannten
Rechtsfrage) lässt der BPA keine einwandfrei feststellbare Identität zu
und ohne eine einwandfrei feststellbare Identität ist der BPA ungültig.
Und dies ist auch für die Staatsanwaltschaft Konstanz von Relevanz,
nicht nur in Hinblick auf eine Strafverfolgung bei Verstößen gegen das
PAuswG unter wissentlicher Billigung eines rechtsunsicher gehaltenen
BPA.
Ich appelliere an dieser Stelle nochmals an die Staatsanwaltschaft
Konstanz, zur Beseitigung der bestehenden Rechtsunsicherheit initiativ
auf eine Abhilfe hinzuwirken und bitte über ein solches Hinwirken
zeitnah informiert zu werden, um berücksichtigen zu können ob ein
anderweitiges Klärungsprocedere entbehrlich sein kann."
Fortführung des Abhilfeinteresses (2):
"ich finde es sehr bedauerlich dass Sie hinsichtlich der
angesprochenen Rechtsunsicherheit (siehe Aktenzeichen in der Betreffszeile)
weiterhin offensichtlich keinen Handlungsbedarf sehen.
Ich beabsichtige daher eine denkbare Alternative zur Abhilfe näher
in Betracht zu ziehen. D.h. ich werde irgendwann in der nächsten Zeit
von meinem Demonstrationsrecht gebrauch machen, indem ich es in
unmittelbarer Nähe zum Bürgeramt öffentlich thematisiere. Vielleicht
unter Einbezug eines praktischen Beispiels zur Veranschaulichung, damit
die Unverhältnismäßigkeit in der Rechtsanwendung (rechtliche Maßnahmen
unter bestehender Rechtsunsicherheit) besser ersichtlich werden kann.
Aufgrund der direkten Themenbezogenheit würde sich hierfür
beispielsweise der Vorfall mit dem 82 jährigen Rentner aus St. Georgen
eignen, welcher mangels eines gültigen Personalausweises von der
Staatsanwaltschaft Konstanz einen Haftbebfehl erhielt.Damit in jedem Fall (falls Menschen hinzukommen) alles seine Richtigkeit hat, werde ich meine Demonstration (demonstrare „zeigen, hinweisen, nachweisen“) vorsorglich beim Ordnungsamt anmelden. Eine entsprechende Klärung und Absprache mit dem Ordnungsamt hat es in Vergangenheit bereits gegeben, ich werde zu gegebener Zeit dann auch darum bitten zugleich die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen, denn Sie sind gerne zum Gespräch willkommen.
http://bodenseeinfo.blogspot.de/2016/04/vorlaufige-dokumentation.html
Wie Ihnen vielleicht ansatzweise ersichtlich werden könnte, folge ich einem Initialgedanken. Um der Vollständigkeit willen möchte ich anmerken, dass ich hiermit kein rückläufiges Reichsbürgerinteresse verbinde. Ich nehme an Sie wissen prognostisch ebenso wie ich dass gesellschaftliche Veränderungen größeren Ausmaßes absehbar sind und in dessen Vorfeld so oder so solche Fragen wie die o.g. verstärkt aufkommen werden. Ich gehe davon aus dass der bevorstehende Veränderungsprozess destruktiv wie konstruktiv ablaufen kann und wie es dann letztlich sein wird von allen Menschen abhängt. In meiner Absicht steht einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Mir sind hierbei klare Verhältnisse wichtig, damit ein konkreter Umgang mit diesen gefunden werden kann und davon ausgehend eine sinnvolle Entwicklung."
(15.06.2016)
Anmerkung: Dieses Schreiben wurde ebenfalls dem Bürgeramt Konstanz zur Kenntnis gegeben. Der o.g. Vorfall kann hier nachvollzogen werden…
Nach Streit um Ausweis: Rentner (82) aus St. Georgen wird verhaftet
"ich danke Ihnen für Ihre Mitteilung vom 30.06.2016.
In dieser leiten Sie aus Ihrem Dafürhalten das Nichtbestehen einer Rechtsunsicherheit ab und begründen dieses dadurch, dass für juristische Personen, wie Vereine, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Stiftungen usw. keine Personalausweise ausgestellt werden.
Bedauerlicherweise berühren Sie mit Ihrer Argumentation jedoch nicht den Gegenstand meiner Rechtsfrage. Denn dass für andere juristische Personen keine Personalausweise ausgestellt werden, hat keinerlei Aussagekraft darüber ob im Bundespersonalausweis eine Deklarierung und Identifizierung als natürliche Person zutreffend ist.
Dass die im Rechtssinne juristische Person des öffentlichen Rechts ´Bundesrepublik Deutschland´ Besitzer des BPA als Personal definiert, legt meines Erachtens vielmehr sogar die Vermutung nahe dass dem nicht so ist.
Eine Rechtssicherheit kann ich als gewährleistet anerkennen, wenn Sie für Ihr Dafürhalten einen entsprechenden rechtsverbindlichen Nachweis erbringen. Somit sehe ich es bis auf Weiteres als gegeben an, dass seitens des Bürgeramt Konstanz Bundespersonalausweise unter einer Rechtsunsicherheit ausstellt und herausgegeben werden und entsprechender Abhilfebedarf besteht."
Mitteilung seitens der Staatsanwaltschaft Konstanz:
„auf ihre Anfrage vom 19.04.2016 und 15.06.2016 teile ich
Ihnen folgendes mit:
Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher
Lichtbilderausweis als Identitätsnachweis.
Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz
zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren
sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind
kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen
lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine
Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden.
Nach meinem Dafürhalten identifiziert er seinen Inhaber als
natürliche Person.
Für juristische Personen, wie Vereine, Aktiengesellschaften,
Kommanditgesellschaften, Stiftungen usw., werden nämlich keine Personalausweise
ausgestellt.
Eine Rechtsunsicherheit besteht nicht."
(30.06.2016)
(30.06.2016)
Bezugnahme zur o.g. Mitteilung:
"ich danke Ihnen für Ihre Mitteilung vom 30.06.2016.
In dieser leiten Sie aus Ihrem Dafürhalten das Nichtbestehen einer Rechtsunsicherheit ab und begründen dieses dadurch, dass für juristische Personen, wie Vereine, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Stiftungen usw. keine Personalausweise ausgestellt werden.
Bedauerlicherweise berühren Sie mit Ihrer Argumentation jedoch nicht den Gegenstand meiner Rechtsfrage. Denn dass für andere juristische Personen keine Personalausweise ausgestellt werden, hat keinerlei Aussagekraft darüber ob im Bundespersonalausweis eine Deklarierung und Identifizierung als natürliche Person zutreffend ist.
Dass die im Rechtssinne juristische Person des öffentlichen Rechts ´Bundesrepublik Deutschland´ Besitzer des BPA als Personal definiert, legt meines Erachtens vielmehr sogar die Vermutung nahe dass dem nicht so ist.
Eine Rechtssicherheit kann ich als gewährleistet anerkennen, wenn Sie für Ihr Dafürhalten einen entsprechenden rechtsverbindlichen Nachweis erbringen. Somit sehe ich es bis auf Weiteres als gegeben an, dass seitens des Bürgeramt Konstanz Bundespersonalausweise unter einer Rechtsunsicherheit ausstellt und herausgegeben werden und entsprechender Abhilfebedarf besteht."
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