Stefan Löw trug im Bayrischen Landtag eine Maske, die im Gegensatz zum üblichen Mund- und Nasenschutz tatsächlich schützen könnte und zur Strafe wurde ihm das Wort entzogen:
Im Gegensatz zu jenen vielen Bundestagsabgeordneten, die sich weder an die Maskenpflicht noch an die Abstandsregel gehalten haben:
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