Donnerstag, 30. Juli 2020
Dienstag, 28. Juli 2020
Montag, 27. Juli 2020
Reaktion der Altparteien auf Antrag zur Abschaffung der Maskenpflicht
Dr. Christina Baum im Landtag von Baden Württemberg:
Antrag zur Abschaffung der Maskenpflicht
Sonntag, 19. Juli 2020
Dienstag, 14. Juli 2020
Sie verhöhnen Euch
Stefan Löw trug im Bayrischen Landtag eine Maske, die im Gegensatz zum üblichen Mund- und Nasenschutz tatsächlich schützen könnte und zur Strafe wurde ihm das Wort entzogen:
Im Gegensatz zu jenen vielen Bundestagsabgeordneten, die sich weder an die Maskenpflicht noch an die Abstandsregel gehalten haben:
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Montag, 6. Juli 2020
Donnerstag, 2. Juli 2020
Uli´s Koch Studio
Doku: Die Zerstörung des Corona Hypes
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Bei all dem Wahnsinn, der durch das Robert-Koch-Institut bereitet wird, braucht es auch mal etwas Schmackhaftes auf diesem Blog:
Hier ein paar Kostproben der letzten Wochen aus Uli´s Koch Studio, die zeigen dass man auch unter Minimalbedingungen (2-Platten Herd, Mini-Ofen) und mit wenig Geld ("Hartz IV.- Budget") schmackhafte und gesunde Essen zaubern kann. Die Gerichte sind allesamt fleischlos und zubereitet wurde ohne Rezept nach dem Motto ´Kochen als Kunst der Improvisation´ mit dem was gerade verfügbar war. Aber vielleicht gibt es demnächst auch mal was zum Nachkochen. Die Fotos sind übrigens jeweils spontan entstanden und waren eigentlich nur für eine private Verwendung/nicht einer Veröffentlichung zugedacht...
Samstag, 27. Juni 2020
Demo zur Wahrung der Grundrechte Konstanz
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27.06.2020
Dann doch bestes Sommerwetter, aber der Prognose entsprechend wenig Beteiligung.
Plötzlich schüttete es - so wie hier danach - aus Eimern.
Und der Regen sorgte dafür, dass sowohl Beteiligte als auch Unbeteiligte zusammenkamen.
Ein Regenbogen am Horizont.
Mittwoch, 10. Juni 2020
Maskenzwang-Machtmissbrauch
Quelle: https://www.express.de
Beim Maskenzwang wird wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland das Coronavirus übertragen. Demnach müssten der Verordnung zufolge auch alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne. Beides trifft aber nicht zu und dementsprechend stellt die Maskenpflicht nicht nur wie zuvor erwähnt eine Nötigung und Köperverletzung dar, sondern ebenso eine Üble Nachrede.
Dass Maskenpflichtige - also alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland - wie potenzielle Kriminelle gehandelt werden, zeigt sich wenn die Auflagen nicht eingehalten werden. Und wird die Strafe nicht gezahlt, müsste man dafür sogar ins Gefängnis. In Anbetracht dessen würde ein Vergleich zwischen Maskenfreiheit und altbekannten Delikten also gar nicht so sehr hinken. Beispielsweise wenn es sich anstatt um Übertragung um Entwendung handelt und nach den Maßgaben der Verordnung müsste dann anstelle von Maskenfreiheit mit Diebstahl wie folgt umgegangen werden: Weil es Diebe gibt und irgendwo noch unentdeckte Diebe herumlaufen könnten, wird die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt und angeordnet dass zur Diebstahlsprophylaxe jeder z.B. Fußfesseln tragen muss.
Und aus Artikel 2 Grundgesetz i.V.m. §28 Infektionsschutzgesetz ließe sich eben nur dann nur die Anordnung einer allgemeinen Maskenpflicht herleiten, wenn die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird.
"Ein Volk unter Verdacht" - wie bei der Stasi.
Sonntag, 7. Juni 2020
Todbringende Covid-19 Maßnahmen
Die für die Maßnahmen Verantwortlichen reden von Vorsicht, Vernunft und Verantwortung:
Am 26. Mai 2020 verstarb mein ehemaliger Schwiegervater im Seniorenwohnheim. Nicht wegen eines grassierenden Virus (es gab dort auch keine Fälle von Covid-19), sondern infolge der unverhältnismäßigen und grundgesetzwidrigen Zwangsmaßnahmen. Er war bewusstseinsklar, bevor ihm seine Freiheitsrechte und Würde durch die Covid-19 Verordnung abgesprochen wurden. Mit der erzwungenen sozialen Isolierung, dem Kontaktverbot zum engsten Familienkreis, ging es rasant mit ihm bergab. Erst psychisch und schließlich auch physisch.
Es gibt in Deutschland über elftausend Alten- und Pflegeheime und fast drei Millionen Pflegebedürftige.
Am 26. Mai 2020 verstarb mein ehemaliger Schwiegervater im Seniorenwohnheim. Nicht wegen eines grassierenden Virus (es gab dort auch keine Fälle von Covid-19), sondern infolge der unverhältnismäßigen und grundgesetzwidrigen Zwangsmaßnahmen. Er war bewusstseinsklar, bevor ihm seine Freiheitsrechte und Würde durch die Covid-19 Verordnung abgesprochen wurden. Mit der erzwungenen sozialen Isolierung, dem Kontaktverbot zum engsten Familienkreis, ging es rasant mit ihm bergab. Erst psychisch und schließlich auch physisch.
Es gibt in Deutschland über elftausend Alten- und Pflegeheime und fast drei Millionen Pflegebedürftige.
Donnerstag, 21. Mai 2020
Corona-Verordnung und Vorsatz
Zum Glück lief die Demo in Konstanz mitsamt der Polizei harmonisch ab, wenn es auch nicht bedingungslos war. Mit anderen Worten, die anwesenden Polizisten schöpften ihren Ermessenspielraum im Rahmen ihrer Weisungsgebundenheit zugunsten der Demonstration aus, indem sie sich so weit wie möglich zurückhielten und die Veranstalter sorgten dafür dass die Demonstrationsvorgaben so weit wie möglich erfüllt wurden.
Am Rande der Demonstration tollten der Hund meiner Begleiterin und seine neue Bekanntschaft auf der Rasenfläche frei herum. Daran hatte sich zwar niemand im Umfeld gestört, aber Vorschrift ist Vorschrift und so kam dann ein Polizist herbei, der meine Begleiterin fragte "Sie wissen, dass hier Leinenpflicht ist?!". Nachdem sie dies bejahte, erwiderte er "Dann ist es Vorsatz". Sie sagte daraufhin so etwas wie "Wollen Sie sich zum Ordnungshüter degradieren, doch nicht heute..." und etwas indigniert meinte er dann "Nein, heute nicht" 👍. Hinter jeder Uniform steht ein Mensch und dementsprechend kann es eine Kommunikation auf Augenhöhe geben. Ihren Hund leinte sie daraufhin für die verbleibende Zeit an.
Warum ich dieses Randgeschehen erwähne, liegt der Aussage "Dann ist es Vorsatz" inne:
Art. 2 Grundgesetz garantiert die Freiheit der Person. Das ist die Prämisse und eingeschränkt werden darf dieses Grundrecht nur aufgrund eines Gesetzes. Die Coronavirus-Verordnungen liegen maßgeblich dem §28 Infektionsschutzgesetz zugrunde, doch lassen sich aus diesem keine allgemeinen Kontaktverbote, Abstandsgebote sowie Maskenpflicht herleiten. Die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen ist unzulässig und dies erst recht in Bezug zu einem Virustyp, welcher in seinen Auswirkungen nicht schlimmer als eine saisonale Grippe ist. Was also wenn Weisungsgebundenheit eine Verletzung des Grundgesetzes impliziert?...
Polizeibeamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung, haben einen Eid auf das Grundgesetz geleistet und nicht nur eine Gehorsamspflicht sondern ebenso eine Remonstrationspflicht. D.h. wenn ein Polizist weiß dass eine Anordnung entgegen dem Grundgesetz ist und er dieser trotzdem folgt, dann ist es Vorsatz.
Allerdings gelten Beamte als von ihrer eigenen Verantwortung befreit, wenn sie remonstriert haben und die Anordnung von höherer Stelle bestätigt wird. Da es sich hierbei um eine Landesverordnung handelt, dürfte es für einzelne gewissenhafte Polizisten wohl vermutlich schwierig bis unmöglich sein mit einem Rechtszweifel Gehör zu finden. Im konstruktiven Sinne kann es sich ändern, wenn es zureichend Polizisten gibt die es tun und genügend Menschen in der Bevölkerung, die einen öffentlichen Druck erzeugen und somit auch diesen Polizisten den Rücken stärken. Prozessmäßig Hand in Hand. Ansonsten stehen wir vielleicht eines Tages vor einem Bürgerkrieg. Einem offenen oder/und versteckten, was mich auch Eingedenk des fortschreitenden Überwachungswahns (z.B. dass man derzeit noch nicht einmal anonym in eine Gaststätte gehen darf) überhaupt nicht wundern würde.
Mittwoch, 20. Mai 2020
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