Donnerstag, 21. Mai 2020

Corona-Verordnung und Vorsatz




Zum Glück lief die Demo in Konstanz mitsamt der Polizei harmonisch ab, wenn es auch nicht bedingungslos war. Mit anderen Worten, die anwesenden Polizisten schöpften ihren Ermessenspielraum im Rahmen ihrer Weisungsgebundenheit zugunsten der Demonstration aus, indem sie sich so weit wie möglich zurückhielten und die Veranstalter sorgten dafür dass die Demonstrationsvorgaben so weit wie möglich erfüllt wurden. 


Am Rande der Demonstration tollten der Hund meiner Begleiterin und seine neue Bekanntschaft auf der Rasenfläche frei herum. Daran hatte sich zwar niemand im Umfeld gestört, aber Vorschrift ist Vorschrift und so kam dann ein Polizist herbei, der meine Begleiterin fragte "Sie wissen, dass hier Leinenpflicht ist?!". Nachdem sie dies bejahte, erwiderte er "Dann ist es Vorsatz". Sie sagte daraufhin so etwas wie "Wollen Sie sich zum Ordnungshüter degradieren, doch nicht heute..." und etwas indigniert meinte er dann "Nein, heute nicht" 👍. Hinter jeder Uniform steht ein Mensch und dementsprechend kann es eine Kommunikation auf Augenhöhe geben. Ihren Hund leinte sie daraufhin für die verbleibende Zeit an. 

Warum ich dieses Randgeschehen erwähne, liegt der Aussage "Dann ist es Vorsatz" inne:
Art. 2 Grundgesetz garantiert die Freiheit der Person. Das ist die Prämisse und eingeschränkt werden darf dieses Grundrecht nur aufgrund eines Gesetzes. Die Coronavirus-Verordnungen liegen maßgeblich dem §28 Infektionsschutzgesetz zugrunde, doch lassen sich aus diesem keine allgemeinen Kontaktverbote, Abstandsgebote sowie Maskenpflicht herleiten. Die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen ist unzulässig und dies erst recht in Bezug zu einem Virustyp, welcher in seinen Auswirkungen nicht schlimmer als eine saisonale Grippe ist. Was also wenn Weisungsgebundenheit eine Verletzung des Grundgesetzes impliziert?...

Polizeibeamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung, haben einen Eid auf das Grundgesetz geleistet und nicht nur eine Gehorsamspflicht sondern ebenso eine Remonstrationspflicht. D.h. wenn ein Polizist weiß dass eine Anordnung entgegen dem Grundgesetz ist und er dieser trotzdem folgt, dann ist es Vorsatz

Allerdings gelten Beamte als von ihrer eigenen Verantwortung befreit, wenn sie remonstriert haben und die Anordnung von höherer Stelle bestätigt wird. Da es sich hierbei um eine Landesverordnung handelt, dürfte es für einzelne gewissenhafte Polizisten wohl vermutlich schwierig bis unmöglich sein mit einem Rechtszweifel Gehör zu finden. Im konstruktiven Sinne kann es sich ändern, wenn es zureichend Polizisten gibt die es tun und genügend Menschen in der Bevölkerung, die einen öffentlichen Druck erzeugen und somit auch diesen Polizisten den Rücken stärken. Prozessmäßig Hand in Hand. Ansonsten stehen wir vielleicht eines Tages vor einem Bürgerkrieg. Einem offenen oder/und versteckten, was mich auch Eingedenk des fortschreitenden Überwachungswahns (z.B. dass man derzeit noch nicht einmal anonym in eine Gaststätte gehen darf) überhaupt nicht wundern würde.  




Freitag, 15. Mai 2020

Maskenzwang - Machtmissbrauch - Nötigung


Kürzlich fuhr ich mit der Bahn vom Bodensee ins Niederrheinische Tiefland. 9 Stunden Fahrt, die meiste Zeit unter Maskenzwang. Spätestens nach dieser unzumutbar stickigen Erfahrung stand für mich zweifellos fest, dass diese "Pappnasenverordnung" eine Nötigung und Körperverletzung darstellt. Aber eine Gefährdung der Gesundheit beginnt schon deutlich früher, wie ich heute an einem Supermarkt miterlebte, als einer Frau infolge der Maskenpflicht schwummerig wurde.




Die Verordnung ist so unsinnig, wie es eine Pflicht zum Tragen von Pappnasen wäre. So als würde man die gesamte Bevölkerung kennzeichnungspflichtig unter Clownverdacht stellen, weil irgendwo zum Lachen ansteckende Clowns herumlaufen könnten. Und der blindgläubig-autoritätshörige Bürger macht sich zum Clown, wenn er als Gesunder auch noch freiwillig mit einer Maske herumläuft, um Andere vor nichts zu schützen. 

Abgesehen davon schützt ein für Viren durchlässiger Mundschutz noch nicht einmal und das ist auch bei den in den Apotheken erhältlichen Masken so, die einen Allergiker/Asthmatiker erfahrungsgemäß noch nicht einmal nicht vor Blütenpollen - die größer als Viren sind - bewahren. Unsinnig ist es auch deshalb, weil sich in der Atemluft befindliche Coronaviren eh in der Raumluft verteilen würden und über Stunden lebensfähig sind. Eine Maske könnte also bestenfalls vor einem Auswurf schützen. Aber es dreht sich hier ja nicht um Tuberkulose, sondern gegebenenfalls lediglich um einen Virustyp, dessen Auswirkungen mit der saisonalen Grippe vergleichbar sind. Über kurz oder lang wird sowieso fast jeder damit konfrontiert sein und in den Krankenhäusern gibt es keinen Covid-19 bedingten Versorgungsengpass.