Mittwoch, 10. Juni 2020

Maskenzwang-Machtmissbrauch



Beim Maskenzwang wird wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland das Coronavirus übertragen. Demnach müssten der Verordnung zufolge auch alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne. Beides trifft aber nicht zu und dementsprechend stellt die Maskenpflicht nicht nur wie zuvor erwähnt eine Nötigung und Köperverletzung dar, sondern ebenso eine Üble Nachrede

Dass Maskenpflichtige - also alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland - wie potenzielle Kriminelle gehandelt werden, zeigt sich wenn die Auflagen nicht eingehalten werden. Und wird die Strafe nicht gezahlt, müsste man dafür sogar ins Gefängnis. In Anbetracht dessen würde ein Vergleich zwischen Maskenfreiheit und altbekannten Delikten also gar nicht so sehr hinken. Beispielsweise wenn es sich anstatt um Übertragung um Entwendung handelt und nach den Maßgaben der Verordnung müsste dann anstelle von Maskenfreiheit mit Diebstahl wie folgt umgegangen werden: Weil es Diebe gibt und irgendwo noch unentdeckte Diebe herumlaufen könnten, wird die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt und angeordnet dass zur Diebstahlsprophylaxe jeder z.B. Fußfesseln tragen muss. 

Und aus Artikel 2 Grundgesetz i.V.m. §28 Infektionsschutzgesetz ließe sich eben nur dann nur die Anordnung einer allgemeinen Maskenpflicht herleiten, wenn die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird. 

"Ein Volk unter Verdacht" - wie bei der Stasi.   



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