Mittwoch, 11. März 2020

Dokumentation zur Grundfrage von Adrian Ursache und Wolfgang Plan

Auf dem Boden des Grundgesetzes von 1949

Ja oder Nein? 




Im Kommentarbereich des Videos ergab sich eine meines Erachtens lesenswerte Diskussion (84 Antworten) zwischen "dasmutti" und mir ("Sankt German"). 
Aus dieser geht in Bezug zur o.g. Grundfrage die Feststellung hervor, dass der geänderte Artikel 23 des Grundgesetzes nicht mehr benennt im Gebiete welcher Länder es gilt (ebenso ist diesem auch kein Beitritt der Teile Mitteldeutschlands zu entnehmen). D.h. im Grundgesetz ist kein Geltungsbereich mehr enthalten. Folglich richtete ich das das Augenmerk auf die geänderte Präambel, welcher eine Länderbenennung zu entnehmen ist...



Dies zu behandeln schien "dasmutti" jedoch ein zu heißes Eisen zu sein, es blieb unberührt. 
Verständlich: Denn wenn der Vorspruch des Grundgesetzes keine unmittelbare Rechtswirkung hat,  kann dieser keinen Ersatz für den entfallenen Geltungsbereich im Grundgesetz enthalten. 
Und wenn aus dem Vorspruch eine unmittelbare Rechtswirkung hervorgeht, gilt dies gleichermaßen für die anderen Inhalte.    

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