Samstag, 4. April 2020

Medizinrechtlerin: Corona-Verordnungen sind verfassungswidrig - Shutdown sofort beenden!

"Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.  Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig."
Weiterlesen: http://beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf

Volle Zustimmung zum oben Zitierten!

Ihre Obduktionsforderung sehe ich jedoch extrem kritisch, denn diese könnte wiederum Störungen der Totenruhe sperrangelweit Tür und Tor öffnen. Bei einer fundierten Diagnostik dürfte sich dies in der Regel eh erübrigen, die Medizin würde sich damit ein Armutszeugnis ausstellen und bei einer denkbaren Virusinfektion haben wir es ja schließlich nicht mit einem Kriminalfall zu tun.

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