Donnerstag, 30. April 2020

Regierung, Ihr habt kein Recht dazu


Es gibt kein Recht darauf, die gesamte Bevölkerung pauschal mit Kontaktverboten, Annäherungsverboten, Maskenzwängen usw. zu belegen. Aus dem Grundgesetz (Art. 2) i.V.m. dem Infektionsschutzgesetz (§ 28) lässt es sich nicht ableiten und ebenso ist es unzulässig das ganze Volk unter Generalverdacht zu stellen. Punkt!






In diesem Sinne, bleibt gesund. In Zwei Wochen sehen wir weiter. 



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